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Unsere Schule

Schulgemeinschaft erleben und gestalten

Schon bei der Einschulung erleben die Neuankömmlinge, dass sie von Mädchen und Jungen aus dem Grundschulbereich musikalisch begrüßt werden. Diese Gewohnheit setzt sich fort, wenn Sek-1 Schüler*innen die Begrüßung der neuen 5. Klässler vorbereiten und durchführen.

Über das Erleben der Klassengemeinschaft hinaus, werden durch jahrgangsübergreifende  Projekte mit Theater, Musik, beim Besuch der Waldstation oder der Zooschule, die Kontakte zu den Mitschüler*innen aus anderen Gruppen erweitert und vertieft.

Ausflüge und Klassenfahrten werden im Grund- und Sekundarschulbereich durchgeführt auch mit dem Ziel, die sozialen Kompetenzen der Schüler*innen zu erweitern und ihnen intensive Gemeinschaftserlebnisse zu verschaffen.

Grundschule und Hauptschule unter einem Dach, eine besondere Bereicherung und Chance für die Kleinen und die Großen:

Gemeinsame Pausen der Schulkindergärten und der Klassen 1- 10, Sport- und Spielfeste, gemeinsame Projekte wie die Vorbereitung von Zirkusaufführungen bieten im Verlauf des Jahres eine Vielzahl an Möglichkeiten, wo Begegnungen mit gemeinsamen Zielen, mit Fürsorge und in Verantwortung für den anderen stattfinden.

In der Schülerselbstversorgung bieten die älteren Schüler*innen in den großen Pausen für alle Klassenstufen eine Müslibar und ein Mittagessen an. Hier ist häufig die helfende Hand der Großen gegenüber den jüngeren Schüler*innen von Nöten, die die Versorgung und Hilfsbereitschaft sehr schätzen.

Schüler*innen ab Klasse 7 bieten in den Pausen eine Spielausleihe auf dem Hof an. Insbesondere die Kinder aus dem GS- Bereich nutzen das vielfältige Sport- und Spielmaterial. Sie profitieren von dem Bewegungsangebot, leihen Roller, Rückschlagspiele usw. aus und werden hierbei von den älteren Schüler*innen tatkräftig unterstützt.

Gemeinsame Arbeiten draußen im Gelände, Gartenprojekte, Laub fegen im Herbst oder das Pflanzen von Frühblühern verstärken die Identifikation mit der Schule und das Gemeinschaftsgefühl.

Dieses zeigt sich z.B. dann, wenn ehemalige Schüler*innen zu Besuch kommen beispielsweise zur alljährlich stattfindenden Adventswerkstatt und ihre Verbundenheit zur ALS zum Ausdruck bringen.

Wenn Grundschulklassen die Weihnachtsbäckerei durchführen, können sie auf die Mithilfe und Unterstützung von älteren Schüler*innen zählen. Auch bei Vorlese- oder Bastelprojekten stellen die Älteren ihre sozialen Fähigkeiten unter Beweis.

Gemeinschaft erleben und pflegen, darauf wird auch im Kollegium Wert gelegt. Hierzu tragen über das Arbeiten und den Austausch in der Schule hinaus gemeinsame Kochabende bei, Ausflüge oder gemeinsam durchgeführte Städtetouren am Wochenende.

Schulprogramm

Wir befragen regelmäßig alle an der Schule Beteiligten über die Arbeit unserer Schule: Schulleitung, Lehrerkollegium, Erziehungsberechtigte und Schüler*innen.

Aus dieser Rückmeldung überlegen wir mittel- und langfristige Ziele. In unserem Schulprogramm beschreiben wir dann für die nächsten Jahre neben unserer Vision, unser Leitziel auch verschiedene Teilziele.

Im Jahr 2022 haben wir unser Schulprogramm 2015 – 2022 in den Gremien evaluiert und befassen uns im Zeitraum 2022 – 2026 schwerpunktmäßig mit vier Teilzielen: 

  • Sozialkompetenzen stärken, positives Lern- und Schulklima fördern
  • Praktisches Lernen und Praxistage
  • Zieldifferentes Lernen
  • Auf dem Weg zur Ganztagsschule

Schulvertrag

Hier finden Sie die Verträge für die Primarstufe und Sekundarstufe I

Kollegium und Beteiligte

Gemeinsam mit den Schulbegleiter*innen sowie den schulischen Mitarbeiter*innen arbeiten wir zum Wohle der Schüler*innen.
Unterrichtet, begleitet, gefördert und gefordert werden die Schüler*innen an der Albert-Liebmann-Schule von UNS – den über 50 Förderschullehrkräften.

Inklusion

Seit dem Schuljahr 2013/2014 besteht für Eltern von Kindern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache die Möglichkeit, ihre Kinder neben der Förderschule Schwerpunkt Sprache auch an der Regelschule beschulen zu lassen. Die gesetzliche Basis sind u. a.

  • die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24 von 2009
  • das Niedersächsische Schulgesetz §4, 2012
  • Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Nds. Kultusministerium, Januar 2013
  • Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung an sonderpädagogischer Unterstützung, Nds. Kultusministerium, Januar 2013
  • Erlass zur sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen, Nds. Kultusministerium, Februar 2005
  • „Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen zwischen Niedersächsischem Kultusministerium und Schulhauptpersonalrat beim Niedersächsischen Kultusministerium“ Bek. d. MK v. 12.9.2017 – IB – Az (SVBl. 10/2017 S. 567)
  • RdErl. d. MK vom 01.02.2019, schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen

Vorurteile machen blind. Denk nach!

Auszeichnungen

Die Albert-Liebmann – Schule ist seit vielen Jahren in Folge ausgezeichnet als anerkannte Umweltschule in Europa.
Seit Oktober 2012 darf die Albert – Liebmann – Schule sich 
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage nennen.

Kooperationen

Wir, die Albert-Liebmann-Schule, haben seit November 2015 eine Schulpatenschaft mit einer Schule in Cheguto in Zimbabwe. Das liegt in Afrika.