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Wissenswertes

Schulweg

Die Schüler*innen der Albert-Liebmann-Schule kommen auf ganz unterschiedliche Weise zur Schule.

Ihr Kind kommt, wenn es wohnortnah wohnt, zu Fuß zur Schule.

Bei einem längeren Schulweg können die Schüler*innen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule gut erreichen. Die Station „Paracelsusweg“ liegt in unmittelbarer Nähe der Schule. Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung von der Region Hannover (Trägerin der Schülerbeförderung) erfüllt, indem die Schüler*innen eine Schulfahrkarte erhalten.

Unter bestimmten Bedingungen kann das Team Schülerbeförderung der Region Hannover auch eine besondere Beförderung (z.B. mit Kleinbussen, Mietwagen) genehmigen. Diese besondere Beförderungsnotwendigkeit (Freistellungsverkehr) kann bei Schüler*innen mit einer Behinderung sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen.

Auf der Homepage der Region Hannover finden sie alle nötigen Informationen, Antragsformulare und Anspruchsvoraussetzungen.

….damit ihr Kind sicher zur Schule kommt!

Unterrichts- und Pausenzeiten

Primarstufe

Zeit

SKG, Klasse 1 – 2
Klasse 3 – 4
1. Stunde

8.00 – 8.45 Uhr

evtl. Förderband

(Angebot abhängig von der Unterrichtsversorgung)

1. Unterrichtstunde

2. Stunde

8.50 – 9.35 Uhr

2. Unterrichtstunde

2. Unterrichtstunde

Pause

9.35 – 9.55 Uhr

1. große Pause

1. große Pause

3. Stunde

10.00 – 10.45 Uhr

3. Unterrichtstunde

3. Unterrichtstunde

4. Stunde

10.50 – 11.35 Uhr

4. Unterrichtstunde

4. Unterrichtstunde

Pause

11.35 -11.55 Uhr

2. große Pause

2. große Pause

5. Stunde

12.00 – 12.45 Uhr

5. Unterrichtstunde

5. Unterrichtstunde

6. Stunde

12.50 – 13.35 Uhr

6. Unterrichtstunde

Sekundarstufe

Pausen
Unterricht
1. Stunde

8:00- 8:45 Uhr

8:45- 8:50 Uhr

2. Stunde

8:50- 9:35 Uhr

9:35- 10:00 Uhr

3. Stunde

10:00 -10:45 Uhr

10:45- 10:50 Uhr

4. Stunde

10:50- 11.35 Uhr

11:35- 12:00 Uhr

5. Stunde

12:00- 12.45 Uhr

12:45- 12:50 Uhr

6. Stunde

12:50- 13:35 Uhr

/

7. Stunde

13:35 – 14:20 Uhr

Schulplaner

Mit dem Schulplaner organisieren die Schüler*innen ihre Hausaufgaben und Termine. Eltern und Lehrer*innen nutzen den Schulplaner zum Austausch.

Der Schulplaner enthält auch alle Regelungen, die unser gemeinsames Schulleben betreffen. Einige davon müssen die Schüler*innen und Eltern im Schulplaner unterschreiben.

Die Schüler*innen bekommen Tipps zum Arbeiten und Lernen und wichtige Hilfen für den Schultag.

Die Lehrer*innen schreiben in den Planer z.B., wenn etwas fehlt oder mitgebracht werden soll oder, wenn etwas Wichtiges für die Schüler*innen ansteht.

Die Eltern finden im Planer wichtige Informationen rund um die Schule und Platz für Entschuldigungen bei Krankheit des Kindes.

Den ALS-Schulplaner erhalten die Schüler*innen zu Beginn eines neuen Schuljahres gegen einen Kostenbeitrag von ihren Lehrer*innen.

Schulkalender

Aktueller Schulkalender mit Ferienzeiten zum Runterladen:

Prüfungstermine

Aktuelle Termine der Abschlussprüfungen

Beschwerdekonzept

Im schulischen Miteinander können Konflikte entstehen, die einer Klärung bedürfen.

In unserer Schule gibt es daher ein Beschwerdekonzept in dem der Umgang mit Beschwerden geregelt ist. Dieses gilt für alle Lehrer/-innen (einschließlich der Schulleitung), Eltern und Erziehungsberechtigte, Schüler*innen.

An wen wende ich mich als Erziehungsberechtigte/r, z.B. bei einer Auseinandersetzung meines Kindes mit einem Mitschüler / einer Mitschülerin?

Natürlich dorthin, wo der Konflikt aufgetreten ist, also zunächst einmal an die Klassenlehrer*innen. Erst wenn hier keine Lösung gefunden wird, sollten weitere Schritte unternommen werden.

Ein festgelegter Zuständigkeitsweg ist dabei einzuhalten.

  • Schüler*innen / Eltern / Mitarbeiter*innen wenden sich bei Beschwerden an….
  • betroffene Lehrkräfte / Mitarbeiter*innen
  • Falls keine gemeinsame Lösung gefunden wird, wenden sich die Betroffenen beispielsweise auch an….
  • Klassenlehrer*in, FK-Leitung, Beratungslehrkraft, Personalrat, Vertrauenslehrer*in, Klassen- oder Schulelternrat, andere Förderzentren, Fahrdienst, Region Hannover oder andere Personen
  • Konnte die Beschwerde nicht geklärt werden, kamen keine Vereinbarungen zustande, wenden sich die Betroffenen an… Konnte die Beschwerde nicht geklärt werden, kamen keine Vereinbarungen zustande, wenden sich die Betroffenen an….
  • Schulleitung – unter Einbeziehung der auf der vorherigen Ebenen und der am Beschwerdevorgang beteiligten Personen
  • Wenn keine innerschulische Konfliktlösung möglich, wenden sich die Betroffenen an….
  • Außerschulische Mediatoren, Schulpsychologen, Landesschulbehörde