0511 168 482 14 info@als-hannover.de

Beratung

Beratung an der Albert-Liebmann-Schule im Überblick

Das ist uns wichtig!

  • Gleichberechtigung
  • Respekt
  • Vertrauen
  • Wohl des Kindes

Beratung für…

  • Eltern mit Kindern, die Sprachauffälligkeiten zeigen
  • Schüler*innen

Wo?

  • Albert-Liebmann-Schule
  • Hausbesuche
  • andere Schulen

Wann?

  • vor der Einschulung
  • während des Schulbesuchs (z. B. Elternabend)

Wer?

  • Förderschullehrer*innen der Albert-Liebmann-Schule
  • Vertrauenslehrer*in
  • Schulleitung
  • Schüler*innen (Konfliktlotsen)

Vernetzte Institutionen

  • Schulärzt*innen
  • Kindertagesstätten
  • Sprachheilkindergarten
  • KSD, Kommunaler Sozialdienst
  • SPZ, Sozialpädiatrisches Zentrum
  • Therapeut*innen, Psycholog*innen, Psychiater*innen

Beratung der Eltern

In der Albert-Liebmann-Schule können Kinder in den Schulkindergarten und in die erste Klasse eingeschult werden. Doch auch in den folgenden Schuljahren übernehmen wir Kinder aus den Grundschulen des gesamten Stadtgebietes, wenn Sie als Eltern diesen Weg wünschen.

Allerdings benötigen die Schüler*innen unserer Schule ein Fördergutachten mit der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache.

Elternberatung vor der Einschulung

Vielleicht hat Ihnen der Kindergarten oder Ihre logopädische Praxis oder auch die zuständige Grundschule unsere Schule empfohlen? Dann kommen Sie zunächst zu einem Beratungsgespräch zu uns.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, um ausführlich über die Entwicklung Ihres Kindes und Ihre Wünsche bezüglich der Beschulung zu sprechen.

Am Ende des Beratungsgespräches überlegen wir zusammen, ob die Albert-Liebmann-Schule die richtige Schule für Ihr Kind sein könnte.

Erst nach dem Gespräch findet eine diagnostische Phase mit Ihrem Kind statt.

Elternberatung während des Schulbesuchs

Wenn bei Ihrem Kind in einer Grundschule oder auch weiterführenden Schule der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache festgestellt wurde und Sie sich für eine Beschulung bei uns interessieren, kommen Sie zunächst zu einem Beratungsgespräch zu uns. Im gemeinsamen Austausch miteinander überlegen wir, ob unsere Schule der richtige Lernort für Ihr Kind sein könnte.

Beratungs-Angebot

Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Beratungskonzept

Die Beratung an der Albert-Liebmann-Schule ist immer auf das Wohl des Kindes ausgerichtet und bildet für uns die wichtigste Basis für ein Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern, den KollegInnen, der Schulleitung, und anderen Vertrauenspersonen.

Wir möchten die Beratung so gestalten, dass der Ratsuchende motiviert ist, den Rat anzunehmen.

Aufgaben und Ziele der Beratung

Das oberste Ziel unserer Beratung ist es, etwas zu verändern oder zu verbessern. 

Darüber hinaus möchten wir:

  • Informationen geben
  • etwas bewusst machen
  • für etwas sensibilisieren
  • Hilfen im kognitiven Bereich darstellen
  • neue Wege aufzeigen
  • konkrete Hilfe sein
  • eine Entscheidung erleichtern
  • Kompetenzen erweitern
  • Erziehung leichter machen

Beratung vor der Einschulung und während des Schulbesuchs

Wir beraten Eltern, deren Kinder Sprachauffälligkeiten haben und die vor der Einschulung stehen, über die Vor- und Nachteile der Einschulungsorte und ihr Wahlrecht. Ebenso beraten wir Eltern, deren Kinder an der Regelschule Lernschwierigkeiten aufgrund der Sprachbeeinträchtigung zeigen.

Diese Einzelberatungen werden in der Regel von der Schulleitung durchgeführt und führen eventuell zu einer Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs Sprache (BasU Sprache).

Beratung im Rahmen der Einschulungsüberprüfung

Kinder, die zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gemeldet werden, durchlaufen bei uns ein umfängliches Untersuchungsverfahren, das auch eine gezielte Elternberatung einschließt.

Folgende Schwerpunkte stehen dabei im Vordergrund:

  • individuelle Beratung im Bereich Sprache
  • schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten
  • Wahl eines angemessenen Beschulungsortes
Wiederkehrende Beratungsangebote während des Schulbesuchs
  • Elternabende

Pro Schuljahr ist ein Elternabend gesetzlich vorgeschrieben. Es können jedoch mehrere Abende durchgeführt werden. Schulintern wurden zwei Abende als verpflichtend beschlossen.

  • Elternsprechtage / Schülersprechtage

Hier handelt es sich um fest angebotene Zeiten, in denen Eltern oder ältere Schüler*innen mit den jeweiligen Lehrern sprechen können. In erster Linie stehen bei dieser Beratung der Lern- und Leistungsstand sowie das Sozial- oder Arbeitsverhalten im Vordergrund. Schulintern wurden zwei Termine (November u. April/Mai) beschlossen.

  • Individuelle Elternberatung / Hausbesuche

Besteht der Wunsch oder die Notwendigkeit, ein Beratungsgespräch individueller Art zu führen, werden hierfür entsprechende Zeiten zur Verfügung gestellt. Diese Beratung findet dann auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zu den Entwicklungsbedürfnissen des jeweiligen Kindes statt.

In diesen Beratungsbereich fallen beispielsweise auch die Hilfeplangespräche oder Gespräche mit diversen Institutionen, die an der Begleitung und Förderung des Kindes beteiligt sind.

  • individuelle Schülerberatung

Diese Möglichkeit der Beratung zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen besteht bei Bedarf oder Dringlichkeit zu jeder Zeit. Hier können unterschiedliche Bereiche wie Leistungsstand, Arbeitsverhalten, Sozialkompetenz o. ä. Thema der Beratung sein.

Weitere schulische Beratungsangebote
  • Beratung zur Schullaufbahn in Klasse 4

In Klasse 4 findet im 1. Halbjahr eine Informationsveranstaltung zum Thema Schullaufbahnempfehlung verbindlich statt. Hier werden diverse Möglichkeiten zum Schulwechsel oder Verbleib auf der ALS vorgestellt. Der beratende Anteil dieser Infoveranstaltungen liegt in den folgenden Bereichen:

  • Fortsetzung der Schullaufbahn an der ALS
  • Schulwechsel
  • Vorstellung der Möglichkeiten und der daraus resultierenden Anforderungen

In Klasse 4 werden zum Ende des 1. Halbjahres individuelle Beratungsgespräche mit den Eltern und der Schüler*inen geführt. Zusammen mit den Halbjahreszeugnissen und im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wird eine vorläufige Schullaufbahnempfehlung besprochen, die zusammen mit dem Beschulungswunsch der Eltern im Beratungsgespräch diskutiert wird. Im Mittelpunkt dieser Beratung steht immer die individuelle Lernentwicklung und Förderplanung des Kindes.

Für interessierte Eltern, gibt es im Laufe der  4. Klasse einen Informationsabend zum Übergang in den SEK I–Bereich.

  • Beratung durch Vertrauenslehrer

An der ALS gibt es zwei von den Schüler*innen gewählte Vertrauenslehrer*innen. Diese bieten einmal wöchentlich eine feste Sprechstunde an und stehen außerdem nach individueller Absprache zur Beratung zur Verfügung. Die Beratungsschwerpunkte sind vielfältig und reichen von schulischen Angelegenheiten bis hin zu persönlichen Problemen.

  • Beratungen von Schüler*innen für Schüler*innen durch die „Konfliktlotsen“

Hier beraten Schüler*innen Mitschüler*innen. Die ausgebildeten Konfliktlotsen stehen in jeder großen Pause ihren Mitschüler*innen zur Verfügung. Das Ziel dieser Beratungen ist die Schlichtung von Streitigkeiten und die Lösung von Konflikten ohne Gewaltanwendung.

  • Beratungen im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen

Die Beratungstätigkeit im Rahmen berufsvorbereitender Maßnahmen bezieht sich vor allem auf die Durchführung der Praktika in den Klassen 8, 9 und 10. Die Schüler*innen machen ein Sozialpraktikum und ein Berufspraktikum. Außerdem nehmen sie am im Unterricht integrierten schulinternen Berufsvorbereitungsprojekt teil.

  • Berufsberatung

Nach dem Betriebspraktikum in Klasse 9 findet eine erste, individuelle Berufsberatung in der Schule statt, an der neben Schülerr*innen und deren Erziehungsberechtigten auch ein / eine Berater*in der Agentur für Arbeit teilnimmt und fachlich kompetente Unterstützung bietet.

Ebenso findet im gleichen Schuljahr (9) ein Besuch im Berufsinformationszentrum (BIZ) zusammen mit der Berufsberaterin oder dem Berufsberater statt.

Weiterhin gibt es beratende Gespräche im Rahmen der Besichtigung von Berufsbildungswerken in Hannover, Bremen und Leipzig im 9. und 10. Schuljahrgang.

Erst im ersten Halbjahr des 10. Schuljahres findet zwingend eine direkte Berufsberatung nach dem Betriebspraktikum statt.

  • Beratung im Rahmen des „Mobilen Dienstes Sprache“

Der „Mobile Dienst Sprache“ der ALS ist eine fachlich ausgerichtete Beratung für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für Eltern und deren betroffene Kinder an Regelschulen.

Schwerpunkte des Mobilen Diensts Sprache sind:

  • Prävention
  • sprachfördernde Unterrichtshilfen
  • erkennen von sprachlichen Auffälligkeiten
  • Informationen über sprachliche Förderung
  • Informationen über andere therapeutische Betreuungsangebote und Fördermöglichkeiten
  • veränderte Beschulung
  • Unterrichtshilfen für Kinder und Jugendliche mit Asperger Syndrom
  • Beratung im Rahmen der „Inklusion“

Infolge der Entwicklung der inklusiven Beschulung versorgt die Albert-Liebmann-Schule Schüler*innen mit einem Unterstützungsbedarf Sprache in den Sekundar-I-Schulen der Stadt Hannover. Neben einer Reihe von verschiedenen Aufgaben ist die Beratung und Aufklärung von Eltern / Lehrkräften / Schüler*innen zum Förderschwerpunkt und zu unterrichtsimmanenten Unterstützungsmöglichkeiten ein sehr bedeutsames Aufgabenfeld. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Papier zum Arbeitsfeld Inklusion.

Über die bereits fest im schulischen Alltag verankerten Beratungsangebote planen wir unser Beratungsangebot zu erweitern. In der Überlegung sind z. B. regelmäßige Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten wie:

  • präventive Arbeit im Bereich der Sprachentwicklung von Kindern
  • Förderung des Spracherwerbs im Vorschulalter
  • sprachliche Förderung bei Kindern mit Migrationshintergrund
  • Gewaltprävention an der Albert-Liebmann-Schule
  • Unterstützung im Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Asperger Syndrom

Zudem befindet sich eine Lehrerin  momentan in der Ausbildung zur Beratungslehrer*in.

Mobiler Dienst

In den letzten Jahren haben wir das Beratungsangebot im „Mobilen Dienst“ über Hospitationen und über Sprachstandserhebungen direkt in den Grundschulen vorgenommen

Diese Form des mobilen Dienstes können wir derzeit nicht mehr anbieten.

Gerne wollen wir Sie aber weiterhin beraten. Dies ist auf dem telefonischen Wege, per Email oder auch in Videokonferenzen möglich.

Wenden Sie sich an unserer Sekretariat um einen Kontakt herzustellen.

Wir können Sie bei folgenden Themen unterstützen:

  • bei Fragen im Vorfeld zum Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache
  • bei direkten Fragen zum Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache
  • bzgl. der Testauswertung und -interpretation von standardisierten Untersuchungsverfahren
  • falls Sie die gängigen Testverfahren in Ihrer Schule nicht vorrätig haben, können wir sie Ihnen für einige Tage leihen
  • wenn Sie Tipps und Informationen zu speziellen methodischen Möglichkeiten zur Förderung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf Sprache im Unterricht benötigen